Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
Am Rad-Haus GmbH
Bürgermeisterstraße 5
16321 Bernau
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Unsere AGB gelten für Lieferung und Übergabe von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen
Der Kaufvertrag ist geschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstands bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
Lieferfristen und Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Angebote gelten, solange der Vorrat reicht. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der zusätzlichen Leistungen fällig. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er eine 14-tägige Nachfrist gestellt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Bei Nichtabnahme eines, laut Kaufvertrag gestellten Kaufgegenstandes hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen in Höhe von 30% des Kaufpreises, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages bis in die Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen. Preisänderungen, Irrtümer, Druckfehler bzw. Schreibfehler vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungszeit – Gefahrübergang
Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Ansprüche des Käufers aus verzögerter Lieferung können nicht erhoben werden. Konstruktions- oder Formänderungen bzw. Abweichungen im Farbton sowie Änderung des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich abgeändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller/Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder einer vom Hersteller/Importeur autorisierten Werkstatt durchführen zulassen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug (§3) hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer den Gegenstand herauszugeben, die von Ihm verursachten Schäden zu ersetzen, Ersatz für die Benutzung des Gegenstandes zu leisten und dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hatte bzw. hat. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits bezahlten Kaufpreis zu verrechnen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
§ 6 Haftung für Mängel
Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, dass der Hersteller/Importeur diese ausdrücklich zusichert. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller/Importeur die Gewährleistung verlängert hat, hat der Kunde nur Anspruch auf den Austausch des betreffenden Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß bzw. nicht den üblichen Regeln des Gebrauchs bestimmt wurde, dass der Kaufgegenstand in einer nicht vom Hersteller genehmigten Art verändert wurde oder dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 7 Haftung für Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen dem Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt hat. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer derartige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Kauf und Reparatur
Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Der Verkäufer ist an seinen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Stellt sich bei der Durchführung der Reparatur heraus, dass weitere Arbeiten und/oder Fremdleistungen und/oder weiterer Materialeinsatz notwendig sind, so gilt der Auftrag hierfür erteilt, wenn der Aufwand nicht höher als 15% des Aufwandes gemäß Kostenvoranschlag ist und der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat. Der Käufer/Kunde hat den Kaufgegenstand/Reparaturgegenstand zum vereinbarten Termin anzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer Woche nach, ist der Verkäufer berechtigt, die ortsüblichen Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den betreffenden Gegenstand zu Lasten des Käufers/Kunden verwahren zu lassen.
Die Herausgabe eines Kaufgegenstandes bzw. Reparaturgegenstandes erfolgt grundsätzlich nur gegen Barzahlung, soweit eine Rechnungslegung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.
§ 9 Rücknahme / Umtausch
Rücknahme oder Umtausch eines bei uns erworbenen Kaufgegenstandes ist eine Kulanzleistung und erfolgt nur im originalverpackten Zustand des Kaufgegenstandes durch Umtausch, Erwerb eines anderen Kaufgegenstandes aus unserem Sortiment oder gegen Rücknahme gegen einen Warengutschein in Höhe des Kaufpreises gegen Vorlage einer Quittung/Kassenbons.
Baulich veränderte Kaufgegenstände sowie Sonderangebote sind grundsätzlich vom Umtausch/Rücknahme ausgeschlossen.
§ 10 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 11 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 12 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Bernau bei Berlin. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 13 Erhaltungsklausel
Die vollständige oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln der AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen AGB unberührt.